Sehr geehrte Verladerschaft,
zwischen dem 01.09.2026 und dem 30.04.2027 gilt eine saisonale Begasungspflicht für Exportsendungen nach
Australien und Neuseeland, um die Einschleppung der marmorierten Baumwanze zu verhindern (DAFF / MPI).
Australien: gültig für Abfahrten ab Deutschland zwischen dem 01.09.2026 und 30.04.2027
Neuseeland: gültig für Abfahrten ab Deutschland zwischen dem 01.09.2026 und Ankünften bis einschließlich 30.04.2027
LCL-Optionen in diesem Zeitraum:
Vorab begaste Container mit Sulfurylfluorid (SF) für gesamt Australien und Neuseeland
Zusätzlich unbehandelte Container (Non-Fumigation) möglich für NZAKL nach Zeichnung des Letter of Indemnity (vorbehaltlich behördlicher Freigabe)
WICHTIG: Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Flyer mit dem Link zum aktuellen Letter of Indemnity (LOI),
der innerhalb von 24 Stunden vollständig ausgefüllt vorliegen muss.
Fehlt der LOI, erfolgt die Begasung automatisch. Kosten, Risiken und Verzögerungen trägt der Buchende.
Begasungskosten: € 38,- w/m (Minimum € 120,-), Bestandteil der FOB-Kosten.
Für Verladungen ab Rotterdam oder Antwerpen gelten abweichende Preise.
Unsere Direktverbindungen (ohne LCL-Umladung) führen ab Deutschland nach:
Sydney, Melbourne, Adelaide, Brisbane, Fremantle, Auckland und Lyttelton.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihr zuständiges SACO Shipping Team gerne zur Verfügung.