Saisonale Export Begasung für Australien und Neuseeland
Sehr geehrte Verladerschaft,
zwischen dem 01.09.2025 und dem 30.04.2026 gilt eine saisonale Begasungspflicht für Exportsendungen nach Australien und Neuseeland, um die Einschleppung der marmorierten Baumwanze zu verhindern (DAFF / MPI). Australien: gültig für Abfahrten ab Deutschland zwischen dem 01.09.2025 und 30.04.2026 Neuseeland: gültig für Abfahrten ab Deutschland zwischen dem 01.09.2025 und Ankünften bis einschließlich 30.04.2026
LCL-Optionen in diesem Zeitraum: Vorab begaste Container mit Sulfurylfluorid (SF) für gesamt Australien und Neuseeland Zusätzlich unbehandelte Container (Non-Fumigation) möglich für NZAKL, AUSYD und AUMEL, nach Zeichnung des Letter of Indemnity (vorbehaltlich behördlicher Freigabe)
WICHTIG: Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Flyer mit dem Link zum aktuellen Letter of Indemnity (LOI), der innerhalb von 24 Stunden vollständig ausgefüllt vorliegen muss. Fehlt der LOI, erfolgt die Begasung automatisch. Kosten, Risikenund Verzögerungen trägt der Buchende.
Begasungskosten: €38,-w/m (Minimum €120,-), Bestandteil der FOB-Kosten. Für Verladungen ab Rotterdam oder Antwerpen gelten abweichende Preise.
Unsere Direktverbindungen (ohne LCL-Umladung) führen ab Deutschland nach: Sydney, Melbourne, Adelaide, Brisbane, Fremantle, Auckland und Lyttelton.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihr zuständiges SACO Shipping Team gerne zur Verfügung.